Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der geoway emotion GmbH (B2B)

  1. Allgemeines 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) gelten für alle Vertragsabschlüsse zwischen der geoway emotion GmbH (im Folgenden kurz „Anwenderin“) und Unternehmen (im Folgenden kurz „Kunden“) hinsichtlich der Waren der Anwenderin in der jeweils geltenden Fassung, die im Geschäftslokal aufliegt oder auf der Website der Anwenderin www.geoway.at veröffentlicht ist. 

Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte, ohne dass die Anwenderin nochmals auf sie hinweisen muss. Der Kunde anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Andere Bedingungen haben keine Gültigkeit und wird diesen somit ausdrücklich widersprochen. Abweichenden, entgegenstehenden, früheren, einschränkenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen und Regelungen des Kunden muss die Anwenderin ausdrücklich und schriftlich zustimmen, damit diese im Einzelfall Vertragsbestandteil werden. Insbesondere gelten Vertragserfüllungshandlungen seitens der Anwenderin nicht als Zustimmung zu etwaigen von den gegenständlichen AGB abweichenden Bedingungen. Die AGB haben auch für Folgeaufträge Gültigkeit, und zwar auch dann, wenn diese nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden. 

  1. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss 

Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von der Anwenderin vertriebenen Wellnessprodukten. Die Anwenderin weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den von ihr vertriebenen Waren nicht um Medizinprodukte handelt. 

Alle Angebote und Preisangaben, die auf der Website, auf sozialen Medien oder im physischen Verkauf zu finden sind, sind unverbindlich. Bei Bestellungen obliegt es dem Kunden, der Anwenderin ein rechtlich bindendes Angebot zu unterbreiten. 

Die Vertragsannahme erfolgt seitens der Anwenderin durch Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung. 

Kann die Anwenderin die Bestellung des Kunden nicht ausführen, weil die bestellte Ware nicht verfügbar ist, so wird die Anwenderin dies dem Kunden sofort nach Bekanntwerden dieses Sachverhalts mitteilen. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend rückerstattet. 

Annäherungen von Kunden im physischen Verkauf, sowie über Telefon oder E-Mail stellen keine Angebote im Rechtssinn dar, sondern sind lediglich Interessensbekundungen an den Leistungen beziehungsweise Waren der Anwenderin. Diesfalls behält sich die Anwenderin die Legung eines Angebotes ausdrücklich vor, welches dem Kunden in der Folge unter Anschluss bzw. Beilage der AGB der Anwenderin ausgefolgt wird, sodass dieser über die Annahme des Angebotes der Anwenderin entscheiden kann.

Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache. 

  1. Preise 

Alle von der Anwenderin gegenüber dem Kunden genannten Preise sind exkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen, sofern nicht explizit anderes ausgewiesen ist. Auf der Website angeführte Preise sind ebenso stets exkl. USt zu verstehen. Alle genannten Preise sind in EURO zu verstehen, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist. 

Die Anwenderin ist zu Preisanpassungen berechtigt, sollten sich während der Vertragslaufzeit für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc. nach oben oder nach unten verändern. Die von der Anwenderin angebotenen Preise sind stets variabel. Preisanpassungen erfolgen jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres entsprechend der prozentualen Veränderung des Verbraucherpreisindexes 2020 (VPI). Ausgangsbasis ist stets der bei Vertragsabschluss für diesen Monat veröffentlichte Indexwert. 

Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Kunde zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. 

Rabatt- und Gutscheincodes können nicht nachträglich auf Bestellungen angerechnet werden und auch nicht miteinander kombiniert werden. 

  1. Zahlungsmodalitäten

Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig, sofern zwischen der Anwenderin und dem Kunden keine abweichenden Fälligkeiten und Zahlungsfristen individuell vereinbart werden. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf dem Konto der Anwenderin als Zahlung. 

Wurde zwischen der Anwenderin und dem Kunden individuell ein Teilzahlungsmodell vereinbart und gerät der Kunde auch nur mit einer Rate in Verzug, so ist die Anwenderin berechtigt, die gesamte offene Forderung sofort fällig zu stellen und vom Kunden zu begehren. 

Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, verpflichtet sich der Kunde nach Vertragsabschluss zur Leistung einer Anzahlung. Der Restkaufpreis ist mangels anderer schriftlicher Vereinbarung zum Zeitpunkt der Lieferung fällig. 

Im Rahmen des physischen Verkaufs ist das Zahlungsmittel individuell zu vereinbaren, wobei die Währung stets EURO ist. Wird kein besonderes Zahlungsmittel vereinbart, so ist der Kaufpreis auf das von der Anwenderin bekanntgegebene Bankkonto anzuweisen. 

Bei Zahlungsverzug ist die Anwenderin berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verrechnen; hierdurch werden darüberhinausgehende Ansprüche (insbesondere der Ersatz von Betreibungskosten) nicht berührt. Der Kunde haftet – auch im Falle des unverschuldeten Zahlungsverzuges – für der Anwenderin entstehende Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren und angemessen sind. 

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist (bei Teilrechnungen mit auch nur einer Rechnung) verfallen gewährte Vergütungen (Nachlässe, Rabatte, Abschläge, Skonti u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, ebenso die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden.

  1. Vertragsrücktritt und Storno

Erteilte Aufträge können von der Anwenderin innerhalb von acht Tagen ab Auftragserteilung ohne Angabe von Gründen storniert werden. 

Erklärt der Kunde ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes den Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) nach Ablauf von acht Tagen nach Auftragserteilung, so ist der Kunde zur Zahlung einer Stornogebühr iHv 100 % des Nettokaufpreises sowie allfällig anfallender Transportkosten verpflichtet. 

  1. Lieferung, Überlassung 

Wird die Lieferung der Waren vereinbart, so erfolgt die Lieferung, sofern nichts anderes vereinbart ist, bis an die vom Kunden konkret bekanntgegebene Stelle. Ist dort kein geeigneter Abstellort vorhanden, wird die Ware auf Kosten des Kunden retourniert. Der Aufbau der Ware wird seitens der Anwenderin erbracht. 

Der Versand der vom Kunden bestellten Ware erfolgt nach vollständiger Berichtigung des Kaufpreises – bzw. im Falle eines wirksam vereinbarten Teilzahlungsmodells nach Erhalt der entsprechend vereinbarten Teilzahlung oder der vereinbarten Anzahlung –, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. 

Die Kosten der Lieferung samt Aufbau der Ware sind im Preis inbegriffen, soweit sich der Lieferort in Österreich, Deutschland oder der Schweiz befindet und nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. 

Die Anwenderin haftet nicht für inkorrekte Angaben von Daten jeglicher Art im Zuge der Vereinbarung der Lieferung, wie insbesondere falsche Lieferadressen und dadurch verursachte Verspätungen oder Schäden. Sendet das Transportunternehmen die Ware an die Anwenderin zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Das gilt nicht, wenn die mangelnde Zustellung auf Umstände zurückzuführen ist, die der Kunde nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme verhindert war, es sei denn die Leistung wurde durch die Anwenderin angemessene Zeit zuvor angekündigt. 

Alle Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise ein Liefertermin schriftlich zugesagt wurde. Die Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss zu laufen.

Bei Lieferverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, wie beispielsweise Naturkatastrophen oder Streiks bei den Zustellern oder auf Grund sonstiger, von der Anwenderin nicht zu vertretender Umstände (darunter sind auch behördliche Maßnahmen im Rahmen einer Epidemie/Pandemie oder Kriege zu verstehen), ist die Anwenderin berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen oder vom Vertrag zurückzutreten. 

Lieferungen ins europäische Ausland sind möglich, jedoch hat der Kunde dabei – insbesondere bei Lieferungen in ein Nicht-EWR-Land – alle Import- und Exportspesen inklusive allfälliger Zölle, Gebühren und Abgaben zu tragen; ausgenommen davon sind Lieferungen in die Schweiz. Diese sind nicht im Warenkaufpreis enthalten. 

Verweigert der Kunde die Annahme, so ist die Anwenderin von allen weiteren Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten sowie vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz für durch den vom Kunden verschuldeten Annahmeverzug zu begehren. Werden Waren bei der Anwenderin wegen Annahmeverzuges des Kunden eingelagert, so hat dieser die Lagergebühren von 
€ 18,90 pro angefangenem Kalendertag zu tragen. 

Im Fall der Verzögerung der Lieferung durch die Anwenderin ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, zur Vertragserfüllung eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen zu setzen und für den Fall, dass innerhalb dieser Frist immer noch nicht geleistet wird, berechtigt, mit gesonderter Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden und ausdrücklich als solche bezeichnet sein. 

Lieferungen an schwer zugängliche Häuser oder bei besonderen Lieferbedingungen können darüber hinaus noch zusätzliche Kosten verursachen, die vom Kunden zu tragen sind. 

  1. Zugriffsmöglichkeiten der Anwenderin

Der Kunde erklärt sich mit der Installation und Aufrechterhaltung einer permanenten Onlineverbindung zur Kabinentechnik zu Dokumentationszwecken, aus Gründen der technischen laufendenden Dokumentation und für notwendige Fälle der Fernwartung ausdrücklich einverstanden.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die vertragsgegenständlichen Waren bleiben bis zu deren vollständigen Bezahlung im Eigentum der Anwenderin. 

Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn der Anwenderin diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und die Anwenderin der Veräußerung schriftlich zustimmt. Im Falle der Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an die Anwenderin abgetreten und die Anwenderin ist jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. 

Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen der Anwenderin, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen Forderungen der Anwenderin zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind. Der Kunde trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung. Im Falle des Verzuges ist die Anwenderin berechtigt, die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, die Anwenderin erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich. 

Für den Fall der Be- und Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit fremden Sachen erstreckt sich das Eigentum der Anwenderin auch auf die neue Sache. 

Jeder Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung der Anwenderin unzulässig. Eine Pfändung durch Dritte muss der Kunde der Anwenderin unverzüglich zur Anzeige bringen. 

  1. Gewährleistung, Mängelrüge und Haftungsausschluss 

Die Anwenderin leistet keine Gewähr dafür, dass die auf der Website veröffentlichten Fotos ident mit den gelieferten Waren sind. Geringfügige technische und optische Abweichungen gelten vorweg als genehmigt. 

Die Anwenderin haftet gegenüber dem Kunden lediglich für den Ersatz von Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für Personenschäden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet die Anwenderin nicht.

Der Kunde hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Anwenderin zurückzuführen ist. 

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt eines Geschäftsmannes auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offenkundige Mängel binnen 8 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Nicht offenkundige Mängel sind binnen 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen (§§ 922ff ABGB), Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst (Mangelschaden § 933a Abs 2 ABGB) und Irrtumsanfechtungsansprüchen (§ 871 ABGB) ausgeschlossen. 

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. § 924 ABGB wird ausgeschlossen, dh der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein von der Anwenderin nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vorgenommen hat. Die Gewährleistung für gebrauchte Waren, also Waren, die bei anderen Kunden bereits in Verwendung waren, ist ausgeschlossen. 

Der Kunde ist zur Vertragsanfechtung wegen Irrtums oder wegen Verkürzung über die Hälfte nicht berechtigt. 

Dem Kunden wird bei jeder Lieferung und zu jedem Gerät eine Betriebsanleitung ausgehändigt. In der Betriebsanleitung sind die für den sicheren Betrieb der Geräte unbedingt notwendigen Rahmenbedingungen genau beschrieben. Diese Bedingungen sind beim Betrieb der Geräte jederzeit einzuhalten. Die Anwenderin trifft explizit keinerlei Haftung dafür, wenn beim Betrieb der Geräte die in der Bedienungsanleitung umschriebenen Rahmenbedingungen für den sicheren Betrieb nicht eingehalten werden und hieraus ein Schaden entsteht. 

  1. Datenschutz 

Die Anwenderin verarbeitet zum Zwecke der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen gem Art 13ff DSGVO befinden sich auf der Homepage der Anwenderin, derzeit unter www.geoway.at/datenschutz..

  1. Erfüllungsort, Vertragssprache, Rechtswahl und Gerichtsstand 

Erfüllungsort ist der Sitz der Anwenderin. 

Vertragssprache ist Deutsch. 

Zu Grunde gelegt und vereinbart wird die österreichische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der Anwenderin sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. 

Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. 

  1. Schlussbestimmungen, Geistiges Eigentum 

Sämtliche rechtsgeschäftlichen Erklärungen, Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, usw. in Bezug auf diesen Vertrag und die damit zusammenhängenden Geschäfte bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das Abgehen von der Einhaltung der Formvorschriften bedarf ebenfalls der Schriftform. 

Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Skizzen, Pläne, Kostenvoranschläge und ähnliches bleiben das geistige Eigentum der Anwenderin. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Anwenderin. 

Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von der Anwenderin zurückgefordert werden und sind jedenfalls unverzüglich unaufgefordert an die Anwenderin zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. 

Der Kunde verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Wissens Dritten gegenüber. 

Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohnadresse beziehungsweise seines Unternehmenssitzes schriftlich bekannt zu geben, solange der Vertrag nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen und Lieferungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. 

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sind oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Beruft sich ein Kunde im Zuge des Vertragsabschlusses auf die Einbeziehung eigener AGB, so gelten für den Fall, dass diese mit den AGB der Anwenderin im Widerspruch stehen, die jeweiligen Bestimmungen der AGB der Anwenderin als Vertragsinhalt.

Stand: Juni 2025

Nach oben scrollen